Wann passt Shiatsu nicht
Shiatsu ist in seiner Wirkung grundsätzlich gutartig. In gewissen Situationen ist von einer Shiatsu-Behandlung jedoch abzuraten.
- Ernste Beschwerden
- Liegen Beschwerden vor, die über eine Befindlichkeitsstörung hinausgehen ist eine ärztliche Abklärung nötig.
- Akutes Geschehen
- Bei akutem Fieber oder Entzündungen, ansteckenden Krankheiten, akuten Verletzungen und Bandscheibenvorfällen, Blutungen oder Blutgerinnsel ist Shiatsu kontraindiziert.
- Psychische Instabilität
- Zustände geistiger Verwirrung, Einnahme von starken Medikamenten, Alkohol oder Drogen verändern die Reaktionen des Körpers so, dass Shiatsu nicht angewendet werden kann.
- Berührungsängste
- Bei allgemeinen Berührungsängsten, schweren Hauterkrankungen oder Verbrennungen sowie Krampfadern kann die Berührung als sehr unangenehm empfunden werden. Es kann mit dem Praktiker abgeklärt werden, inwieweit Behandlungen angenommen werden können.